Der Grüne Star (Glaukom)

Definition

Der Grüne Star (Glaukom) ist eine gefährliche Augenerkrankung, die häufig unbemerkt zur Schädigung des Sehnerven führt und unbehandelt in vielen Fällen eine Erblindung verursacht. Frühzeitig erkannt und richtig behandelt kann in den meisten Fällen ein fortschreitender Schaden verhindert werden. Die moderne Definition des Glaukoms bezieht sich vor allem auf den Nachweis einer Verschlechterung (Progression) der Erkrankung. Das bedeutet, das nicht allein der Augeninnendruck eine wichtige Meßgröße bei der Beurteilung und Diagnosestellung ist.

Nutzen Sie unser Angebot zur Vorsorgeuntersuchung. Weiterführende Informationen stellen wir Ihnen gerne bei Ihrem Besuch in der Praxis zur Verfügung.

Glaukomformen

Es gibt zahlreiche Formen des Grünen Stars. So wird unter anderem nach angeborenen und erworbenen Formen unterschieden, je nach Bau des Augapfels nach Glaukomen bei engem (Engwinkel-Glaukom) oder weitem Kamerwinkel (Weitwinkelglaukom), nach Erkrankungsverlauf plötzlich (akut) oder dauerhaft (chronisch), oder nach Sonderformen wie entzündlich, nach vorausgegangenen Operationen, nach Verletzung oder nach Einnahme bestimmter Medikamente (z.B. Kortison) unterschieden. Auch gibt es Glaukome bei normalem Augeninnendruck, die für den Augenarzt eine besondere Herausforderung darstellen.

Wie wird der Grüne Star nun erkannt

Zur Früherkennung des Grünen Stars stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Grunduntersuchung beinhaltet das Erkennen von Risikofaktoren durch eine gezielte Befragung (Anamnese) des Patienten. Die Messung des Augeninnendruckes kann heute berührungsfrei mit einem Luftdruckmeßgerät (Non-Contact-Tonometer) erfolgen. Die Untersuchung an der Spaltlampe mit einem Kontaktglas nach einer Tropfengabe eines örtlichen Betäubungsmittels ermöglicht die Beurteilung des Kammerwinkels; es kann damit zwischen Eng- und Weitwinkelglaukom sowie weiteren Formen unterschieden werden. Bei durch Tropfen erweiterter Pupille kann durch die Spiegelung des Augenhintergrundes der Sehnervenkopf beurteilt werden. Diese Untersuchung ist besonders wichtig, um einen Schaden am Sehnerven festzustellen. Nicht selten geben nur geringe Veränderungen am Sehnervenkopf einen Hinweis darauf, daß ein Glaukom bestehen könnte. Dann ist häufig eine zusätzliche Diagnostik sinnvoll. Mit modernen Diagnosegeräten (Messung der Nervenfaserschichtdicke GDxVCC) gelingt dann meist eine Unterscheidung zwischen krankhaften oder normalen Befunden. Auch die Untersuchung des Augenhintergrundes im rotfreien Licht kann durch Darstellung von Schäden an der Nervenfaserschicht wichtig sein. Moderne Methoden der Gesichtsfelduntersuchung (Computer-Perimetrie) geben uns vor allem Hinweise auf eine Zunahme von Schäden (Progression) am Sehnerven. Von besonderer Bedeutung ist die Kenntnis der Hornhautdicke (Pachymetrie) bei Glaukompatienten, um die gemessenen Augeninnendruckwerte richtig einzuschätzen. Bei einer sehr dünnen Hornhaut muß der gemessene Wert nach oben, bei einer sehr dicken Hornhaut nach unten berichtigt werden. Sämtliche Untersuchungen sind wenig belastend für den Patienten und können ambulant durchgeführt werden. Als Vorsorgeuntersuchung dürfen wir Ihnen diese allerdings nur als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Sollte allerdings ein Glaukom festgestellt werden, darf ein Teil der Diagnostik zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchgeführt werden.

Die Behandlung mit Medikamenten

Für die Behandlung des Grünen Stars stehen heute viele Möglichkeiten zur Verfügung. In Kenntnis der Befunde wird Ihr Arzt die für Sie beste Behandlungsform wählen. Zunächst wird der für Sie angestrebte Zieldruck festgelegt; das ist der Augeninnendruck, bei dem ein Fortschreiten des Schadens unwahrscheinlich erscheint. Davon abhängig ist die Wahl des Medikamentes in Tropfenform, welches Ihren Augeninnendruck zuverlässig auf den gewünschten Wert senken soll. Dies wird durch Kontrollen des Augeninnendruckes überwacht. Sollte eine Tropfengabe alleine nicht ausreichend wirksam sein, besteht die Möglichkeit zur Gabe weiterer Tropfen oder Umstellung der Behandlung auf einen Tropfen, der mehrere Wirkstoffe enthält. Dies geschieht unter Berücksichtigung vorliegender Allgemeinerkrankungen und möglicher Nebenwirkungen der Therapie. Sollte im Verlauf der Erkrankung keine ausreichende Senkung des Augeninnendruckes mit Medikamenten erkennbar werden oder eine Tropfenbehandlung z.B. wegen Unverträglichkeiten ausgeschlossen sein, können operative Behandlungen erforderlich sein.

Bei der Auswahl des Medikamentes zur Senkung des Augeninnendruckes stehen heute zahlreiche Präparate zur Verfügung. Unsere Krankenkassen erwarten heute vom behandelnden Arzt eine wirtschaftliche Verordnungsweise. Dies bedeutet zum einen, dass heute nur noch wenige Originalpräparate verordnet werden dürfen und der größte Teil der Verordnungen durch Nachahmerpräparate (Generika) abgedeckt werden muss, zum anderen muss der behandelnde Arzt Patienten im Falle eines erhöhten Verbrauchs von Medikamenten über mögliche Konsequenzen informieren.

Die Behandlung durch Operative Verfahren

Uns stehen heute verschiedene Operationsverfahren zur Verfügung. Allen gemeinsam ist das Ziel einer Senkung des Augeninnendruckes. Eine Ausnahme bilden nur die Operationen, die vorbeugend beim Engwinkelglaukom durchgeführt werden, um plötzliche Drucksteigerungen zu verhindern. Hier wird mittels Laser (Iridotomie) oder mit einem kleinen Eingriff ein kleines Loch in der Regenbogenhaut (Iris) erzeugt, welches einen zuverlässigen Schutz vor plötzlichen Drucksteigerungen bietet. Die Laserbehandlung des Kammerwinkels (Lasertrabekuloplastik LTP) kann in vielen Fällen eine ausreichende Drucksenkung erzielen, ist wenig belastend für den Patienten und kann wiederholt durchgeführt werden. Eingreifendere Maßnahmen stellen z.B. filtrierende Operationen dar (Trabekulektomie), die einen künstlichen Abfluß des Augenwassers unter die Bindehaut erzeugen. Bei anderweitig nicht beherrschbaren Glaukomformen kommen Verfahren zum Einsatz, die eine Drosselung der Produktion des Augenwassers bewirken. Hierzu zählen die Verödung des Strahlenkörpers durch Laserlicht (Cyklo-Photo-Koagulation CPK) oder durch eine Kältebehandlung (Cyklo-Cryo-Koagulation CCK).