Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (Refraktive Chirurgie)

Mit modernen Operationsverfahren können Fehlsichtigkeiten behoben werden. Dies ist möglich bei Kurzsichtigkeit (Myopie), Übersichtigkeit (Hyperopie) und bei Stabsichtigkeit (Astigmatismus) sowie bei Mischformen dieser Fehlsichtigkeiten. Aus den zur Verfügung stehenden Methoden wählt Ihr Arzt nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiken einer Behandlung die für den Einzelfall beste Möglichkeit aus. Eine eingehende Beratung kann nach entsprechender Untersuchung erfolgen. Bei stärkerer Kurzsichtigkeit hat sich die Einpflanzung von Kunstlinsen bewährt, die an der Regenbogenhaut (Iris) des Auges befestigt werden.

Dieser Eingriff kann in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Auch bei dieser Operation werden faltbare Linsen über einen kleinen Schnitt in das Auge eingebracht. Die natürliche Augenlinse bleibt erhalten. Liegt eine starke Stabsichtigkeit vor, besteht auch hier die Möglichkeit der Verringerung der Stabsichtigkeit durch Einpflanzung einer speziellen Kunstlinse (Torische Linse). Bei bereits bestender Linsentrübung (Katarakt) wird eine Hinterkammerlinse verwendet, bei klarer Augenlinse kann eine moderne Linse in die vordere Augenkammer eingebracht werden.

Besteht eine stärkere Fehlsichtigkeit, welche ein dickeres Brillenglas erfordert, nach früherer Operation des Grauen Stars, besteht heute auch die Möglichkeit zur Einpflanzung einer zusätzlichen Kunstlinse (Add-on-IOL). Mit einer solchen Zweitlinse, die in das Auge eingepflanzt wird, gelingt der Ausgleich auch höherer Fehlsichtigkeiten. Bei sehr starker Fehlsichtigkeit im Alter bietet sich vielfach eine Operation vergleichbar einer Operation des Grauen Stars mit Einsatz einer Hinterkammerlinse an. Bei der Auswahl der Kunstlinse wird zwischen Einstärkenlinsen (Monofokallinsen) und Mehrstärkenlinsen (Multifokallinsen) unterschieden. Letztere ermöglichen ein gutes Sehen weitgehend ohne Brille in Ferne und Nähe. Maßnahmen der Refraktiven Chirurgie kommen nur bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit stabilen Gläserstärken (Refraktionswerten) in Betracht.

Sämtliche Leistungen der Refraktiven Chirurgie sind privatärztliche Leistungen, eine Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ausgeschloßen. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über die für Sie zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten.